FAQ:
Das wollen Kunden häufig wissen…...
Die
wichtigsten Informationen zum Thema Parken, haben wir hier für
Sie zusammengefasst. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können
Sie sich an die telefonische Service-Line wenden. Die Mitarbeiter sind
von MO bis FR in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr für sie da
und beantworten gerne ihre Fragen oder helfen ihnen weiter.
Ab welcher Parkdauer ist ein Parkschein zu lösen?
Die Gebührenpflicht gilt ab Beginn des Parkvorganges. Daher ist
unverzüglich, auf dem schnellsten Weg beim Ticketautomaten ein
Parkticket zu lösen und gut sichtbar und vollständig lesbar
im KFZ(am besten fahrerseitig hinter der Windschutzscheibe)zu deponieren.
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Ist das Abstellen von einspurigen Fahrzeugen
kostenpflichtig?
NEIN! Jedoch sind diese ausschließlich an den dafür vorgesehenen
Stellflächen abzustellen. Das Parken/Abstellen von einspurigen
KFZ oder Fahrrädern auf den für mehrspurige KFZ vorgesehenen
Parkflächen ist verboten! Widrigenfalls ist die FA KDS zur Verrechnung
einer Mehrgebühr (Ersatzleistung) laut Tarifbestimmungen berechtigt.
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Müssen Inhaber eines Behinderten-Ausweises
die ihr Kfz am Gelände
abstellen ein Parkticket lösen?
NEIN! Inhaber eines Gehbehindertenausweises gem. § 29b StVO (für
dauernd stark gehbehinderte Personen) können kostenlos die dafür
vorgesehenen Parkplätze nutzen, in dem gut sichtbar und vollständig
lesbar der entsprechende, gültige Ausweis hinter der Windschutzscheibe
deponiert wird.
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Gibt
es Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge und Notdienste?
JA! Einsatzfahrzeuge, Notdienste und Ärzte im Dienst benötigen
kein Parkticket.
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Ist das Abstellen, Parken von Reisebussen
und/oder Wohnmobilen erlaubt?
Für Busse, LKW, Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile, Campingbusse
etc. ist sofern eine Parkerlaubnis
gegeben ist (Beschilderung und Hinweistafeln vor Ort beachten) pro benützter
Parkfläche (PKW-Maße!!)
ein Parkticket zu lösen. Übernachten, Campieren, Grillen und
offenes Feuer ist verboten!
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Wo
und wie kann ich eine Saisonparkkarte erwerben?
Entweder online unter www.parkkarte.at unter dem Menüpunkt Parkkartenshop,
bei der Service-Line unter der Telefonnummer +43(0)50 4020 3354
oder bei einem unserer Vertriebspartner vor Ort. Eine Liste der Direktverkaufstellen
finden sie auf unserer Website www.parkkarte.at unter dem Menüpunkt
Parkkarte vor Ort kaufen. Unsere Mitarbeiter der Service-Line geben
ihnen ebenfalls gerne alle Informationen.
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Was
passiert wenn ich die Saison-Parkkarte verliere?
Ersatz für Saisonparkkarten wird nur bei Verlust oder Diebstahl
gegen Nachweis(Verlust-Diebstahlanzeige) und gegen Erlag der Bearbeitungsgebühr
in der Höhe von 15,00€ gewährt.
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Ich
habe vergessen meine Parksaisonkarte mitzunehmen.
Kann ich ohne Karte gebührenfrei parken?
NEIN! Die Saisonkarte ist nicht personalisiert(kein Name, kein KFZ KZ),
also übertragbar. Eine Überprüfung ob die Karte vergessen
wurde oder zeitgleich in einem anderen Fahrzeug deponiert wurde, ist
daher nicht möglich. Es ist jedenfalls ein Parkticket zu lösen.
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Wo
und wie kann man am jeweiligen Standort erkennen, dass der Parkplatz
kostenpflichtig ist?
Die Kundmachung erfolgt durch Hinweistafeln und teilweise Bodenmarkierungen
bei jeder Einfahrt und bei den PSA. Das gesamte Gelände ist Privatgrund
und es gilt die StVO.
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Wie
viel kostet das Parken an den Bade- und Erholungsanlagen?
Die Kosten der jeweiligen Standorte sind unterschiedlich. Die gültigen
Tarife erfahren sie vor Ort bei den Hinweistafeln und am jeweiligen Aushang/ Display der PSA (Ticketautomaten).
Auf unserer
Website www.parkkarte.at finden sie alle gültigen Tarife unter dem Menüpunkt PREISE.
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Wann
gilt die Tarifpflicht?
Die Parkflächen sind während des Bewirtschaftungszeitraumes
je nach Standort täglich in der Zeit von 10:00 bis 17:00 bzw. 18.00 Uhr kostenpflichtig. Von 17:00 bzw. 18.00
Uhr bis 00:00 Uhr besteht keine Gebührenpflicht. In der Zeit von
00:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist das Parken verboten (Nachtparkverbot)! Die gültigen Bewirtschaftungszeiten für jeden Standort erfahren sie vor Ort bei den
Hinweistafeln und am jeweiligen Aushang/ Display der PSA (Ticketautomaten).
Auf unserer
Website www.parkkarte.at finden sie die Bewirtschaftungszeiten für jeden Standort unter dem Menüpunkt PREISE.
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Wo
befinden sich die Parkticketautomaten?
Im jeweiligen Park-Gelände sind zumindest 2 oder mehr Ticketautomaten
angebracht die durch eine Hinweistafel „P“ über dem
Automaten gekennzeichnet sind.
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Wenn
kein Kleingeld vorhanden ist, gibt es die Möglichkeit irgendwo
Geld zu wechseln?
NEIN! Grundsätzlich sind jedoch die Betreiber der Gastronomie-
und Freizeiteinrichtungen vor
Ort angehalten als Kundenservice kleinere Geldscheine (€5, €10,
€20) zu wechseln. Auch bei den Kontrollorganen besteht grundsätzlich
die Möglichkeit Geld zu wechseln, sofern diese vor Ort angetroffen
werden. Haben sie jedoch bitte Verständnis das dies nur in begrenztem
Ausmaß möglich ist.
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Kann man auch bargeldlos bezahlen?
JA - bei einem Teil der Parkautomaten ist die Bezahlung über NFC möglich. Bei allen Standorten gibt es die Möglichkeit über EASYPARK online mit dem Handy zu bezahlen.
Weitere Informationen finden sie direkt bei den Parkautomaten.
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Was
ist wenn eine Störung beim Parkautomaten auftritt?
Ein Defekt oder Störung des Parkautomaten berechtigt nicht zum
kostenlosen Parken!
Bei Defekt eines PSA oder wenn ein PSA außer Betrieb ist, ist
unverzüglich die Störungsstelle unter der Telefonnummer +43(0)50
4020 3358 zu informieren und ein anderer PSA zu nutzen. Der
Mitarbeiter benötigt die Nummer/die Parkzone des defekten PSA und
gegebenenfalls ihren Namen und ihr KFZ Kennzeichen(falls der defekte
PSA bei einem Münzstau die bereits eingeworfenen Münzen nicht
mehr retour gibt) Nur wenn die Störung des PSA gemeldet wird und
alle nötigen Daten bei der Störungsstelle registriert sind
kann der Defekt umgehend behoben und eine gegebenfalls Überzahlung
vergütet werden. Es ist jedenfalls ein Parkticket an einem anderen
PSA zu lösen. Bei Nichtbeachtung und Parken ohne Parkschein ist
bei einer Kontrolle eine Mehrgebühr (Ersatzleistung) zu bezahlen!
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Mein
Parkticket/meine Saisonparkkarte war bei einer Kontrolle nicht ordnungsgemäß
hinterlegt. Ich habe eine Ersatzleistung erhalten. Muss ich diese Mehrgebühr
zahlen?
Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Gebührenentrichtung
ist nur dann gegeben wenn zum Zeitpunkt der Überprüfung durch
das Kontrollorgan das Ticket/die Parkkarte im KFZ so hinterlegt wurde,
dass diese für den Controller vollständig lesbar und gut sichtbar
ist. Der Besitz und/oder die Vorlage eines Parktickets oder einer Parksaisonkarte
im Nachhinein erfüllt diese Vorgabe nicht, da diese nicht personalisiert
sind (kein Name, kein KFZ KZ registriert)ein eindeutiger Nachweis daher
nicht möglich ist, da es sich theoretisch um ein Ticket/eine Saisonparkkarte
einer anderen Person handeln könnte und zeitgleich in einem anderen
KFZ deponiert war. Die Mehrgebühr(Ersatzleistung) ist sohin gerechtfertigt
und zu bezahlen.
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Was
kann ich tun, wenn ich eine Ersatzleitung für fehlerhaft bzw. ungerechtfertigt
halte?
Begründete Einwendungen gegen eine Vorschreibung können mittels
Mehrgebührenformular
bei der KDS Servicestelle eingereicht werden. Das Formular finden sie
auf unserer Website www.parkkarte.at unter dem Menüpunkt Ersatzleistungsformular.
Der Fall wird geprüft und das Beurteilungsergebnis wird anschließend
mitgeteilt. Sie können sich auch an die telefonische Service-Line
+43(0)50 4020 3354 wenden um Informationen einzuholen.
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Wo
sind weitere Informationen über das Parken an den Anlagen erhältlich?
Unsere Mitarbeiter bei der Service Hotline +43(0)50 4020 3354
stehen ihnen zu den Bürozeiten
gerne für Auskünfte, Anliegen und Fragen zur Verfügung
oder sie wenden sich per E-Mail an service@parkkarte.at
an uns.
Weitere Informationen erhalten sie auf unserer Website www.parkkarte.at.
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Ich
habe eine Beschwerde oder Anregung?
Diese bitte telefonisch bei der Service-Linie einbringen +43(0)50
4020 3354
oder unser Formular
dafür benutzen.
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